


|
Der Zutritt zu den Klöstern und Dzongs ist nur aus religiösen Gründen und mit spezieller Erlaubnis gestattet, so das in der Regel nur eine Außenbesichtigung möglich ist. |
![]() |
|
|
|
|
|
© AVIATION & TOURISM INTERNATIONAL 2012 EXKLUSIVE REISEN SEIT 1978 |

